Gesetzesänderungen 11 Arbeitsrecht
"Änderungen im Bundeserziehungsgesetz, insbesondere in der Elternzeit"
Im Bereich der Elternzeit, früher Erziehungsurlaub genannt, gibt es seit dem 01.01.2004 Neuerungen
Es bleibt die Regelung, dass Mutter & Vater weiterhin gleichzeitig Elternzeit nehmen können. Die Elternzeit wird ab sofort separat betrachtet. Das bedeutet,
dass im Fall einer Übertragung der Elternzeit dem übertragenden Elternteil die Elternzeit nicht angerechnet wird.
Zudem wurde mit der Änderung des Gesetzes klargestellt, dass Vollzeitpflegeeltern und Adoptiveltern Anspruch auf Elternzeit haben.
|