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Für die restliche Laufzeit der Rente wird der Freibetrag auf € 6.300,-- festgeschrieben.
Nach dem Alterseinkünftegesetz sind die Bestandsrenten und die Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Höhe von ca.
18.900,-- für Alleinstehende generell steuerfrei. Bei allein stehenden Beamtenpensionären beginnt die Versteuerung bei jährlichen
Versorgungsbezügen von € 12.836,--. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge.
Welche Steuerabzugsmöglichkeiten gibt es bei den Beiträgen?
Parallel zu dem stufenweisen Übergang zur vollen Besteuerung der Renteneinkünfte erfolgt eine stufenweise Beitragsfreistellung
für Vorsorgeaufwendungen.
Künftig werden Aufwendungen zur Altersvorsorge –Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungen, die landwirtschaftlichen
Alterskassen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen- bis zu einem
Höchstbetrag von € 20.000,-- steuerfrei gestellt.
Es gilt eine Übergangsphase von 20 Jahren: Zunächst sind ab 2005 innerhalb des oben genannten Rahmens 60% der
Vorsorgeaufwendungen absetzbar, bei einem Höchstbetrag von € 20.000 ,-- also maximal € 12.000,--. Dieser Prozentsatz steigt
jährlich um jeweils 2 Prozentpunkte an, so dass 2025 die Beiträge zu 100% -wiederum unter Betrachtung der Höchstgrenze
von € 20.000,-- - abgesetzt werden können.
Welche privaten Versicherungen werden steuerlich berücksichtigt?
Beiträge zu Gunsten einer privaten Leibrentenversicherung werden nur dann gefördert, wenn die Versicherung die Zahlung einer
monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht. Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor
Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten erbracht werden. Aus diesem Grund dürfen die entstandenen Versorgungsanwartschaften
nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein, d. h. nicht in einem Betrag
ausgezahlt werden.
Bisherige Kapitallebensversicherungen erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Das Steuerprivileg, das diese Versicherungen
bisher genossen (Sonderausgabenabzugsfähigkeit und Steuerfreiheit der Auszahlung) wurde mit der Neuregelung für Neuverträge ab
dem 01.01.2005 abgeschafft. Für Altverträge und Verträge, die bis zum 31.12.2005 geschlossen wurden – und für die vor dem
31.12.2005 zumindest ein Beitrag gezahlt wurde!- ändert sich also nichts.
Welche Änderungen gibt es bei der „Riester-Rente“ und der betrieblichen Altersversorgung?
Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung werden künftig steuerfrei gestellt. Davon profitieren vor allem
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben, die nunmehr auch von der Möglichkeit der steuerfreien und bis
2008 sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung Gebrauch machen können.
Bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird wie bei der gesetzlichen Rente ebenfalls zur nachgelagerten Besteuerung
übergegangen. Für neu erteilte Versorgungszusagen wird als Ausgleich für die insoweit entfallende Möglichkeit der
Pauschalbesteuerung der Rahmen der betrieblichen Altersversorgung um 1.800 Euro erweitert.
Künftig kann ein Arbeitnehmer die Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort auch weiterführen (so genannte
Portabilität). Damit werden Arbeitnehmer besser gestellt, die ihren Arbeitsplatz häufiger gewechselt haben.
Ab 2005 werden Vereinfachungen bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge - der Riester-Rente - sowohl für die Steuerpflichtigen als
auch die Anbieter umgesetzt. Der Anleger hat zudem die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten
Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden, ist
die Verwendung geschlechtsneutraler Tarife - so genannter Unisex-Tarife - vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen und Männer bei
gleichen Beiträgen auch die gleichen Auszahlungen erhalten.
Bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge können auf Grund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und
Anleger grundsätzlich auf die neuen Kriterien umgestellt werden.
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